Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

(Version 01.11.2023)
Peak Personalservice GmbH

1. Vertragsgegenstand
Peak Personalservice GmbH verpflichtet sich dazu, im Auftrag des Kunden Kandidaten zu suchen, sorgfältig auszuwählen und als potenzielle zukünftige Arbeitnehmer vorzustellen. Die spezifischen Anforderungen an die künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von PEAK Personalservice GmbHseparat vom Auftraggeber erhalten. Der Kunde beauftragt PEAK Personalservice GmbH, die geeigneten Fachkräfte zu identifizieren und vorzustellen.

2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden mittels Übersendung von Kandidatenprofilen und/oder einer Auftragsbestätigung bestätigt.

3. Rechte und Pflichten von Peak Personal
Peak Personalservice GmbH verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages und des Rekrutierungsprojekts erworbenen Kenntnisse, sowie Informationen über einzelne Kandidaten vertraulich zu behandeln und Stillschweigen zu wahren.

Peak Personalservice GmbH ist dazu verpflichtet, den Auftraggeber umgehend über alle Umstände zu informieren, die für die Personalentscheidung von Bedeutung sein können. PEAK Personalservice GmbHwird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt seiner Bemühungen unterrichten.

Peak Personal darf weitere Kooperations-/Vertriebspartner im Rahmen der Personalbeschaffung hinzuziehen.

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist nicht befugt, neben Peak Personalservice GmbH einen anderen Partner für das Rekrutierungsprojekt zu beauftragen. Dem Auftraggeber steht jedoch das Recht zu, sich ohne die Einbindung von Peak Personalservice GmbH direkt um den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit geeigneten Kandidaten zu bemühen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Peak Personalservice GmbH unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die die Durchführung des Rekrutierungsprojekts beeinflussen können. Dies betrifft insbesondere die Aufgabe oder Änderung der Kandidatensuche.

Falls Peak Personalservice GmbH dem Auftraggeber einen geeigneten Kandidaten vorstellt, der dem Auftraggeber bereits bekannt ist, obliegt es dem Auftraggeber, den Nachweis von Peak Personalservice GmbH schriftlich oder in Textform abzulehnen.

Es obliegt dem Auftraggeber, vor Abschluss eines Anstellungsvertrags bei Peak Personalservice GmbH nachzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, kann er Peak Personalservice GmbH nicht entgegenhalten, dass er keine rechtzeitige Kenntnis von der Vermittlungstätigkeit hatte.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Peak Personalservice GmbH unverzüglich über den Abschluss eines Vertrags mit einem geeigneten Kandidaten zu benachrichtigen und auf erste Anforderung eine vollständige Abschrift des Anstellungsvertrags zu übermitteln.

Alle im Rahmen dieses Vertrages enthaltenen Informationen sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sollte die Möglichkeit für Peak Personalservice GmbH, eine Provision zu verdienen, aufgrund eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt werden, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

5. Auswahlprozess
Peak Personalservice GmbH berücksichtigt bei der Auswahl der Kandidaten neben der fachlichen Qualifikation auch deren branchenbezogene Erfahrungen, ihre Kenntnisse in Bezug auf die Unternehmensgröße und ihre Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. Zudem prüft Peak Personalservice die Seriosität und die aktuelle Leistungsbereitschaft der Kandidaten. Nachforschungen führt Peak Personalservice jedoch nur durch, wenn dies ausdrücklich beauftragt wird.

Peak Personalservice GmbH bedient sich auf der Suche nach geeigneten Kandidaten folgender Medien:
• Ansprache von Kandidaten aus seinem Netzwerk sowie von beruflichen und privaten Social Media Netzwerken
• Direktansprache von infrage kommenden Kandidaten
• Verschiedenste Rekrutierungsmethoden und -instrumente, wie z.B. KI, Active Social Media Recruiting u.a.
• Ergänzend durch Schaltung von Stellenausschreibungen auf verschiedenen Plattformen

6. Haftung Peak Personalservice GmbH
Peak Personalservice GmbH haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung jedoch nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, wie sie insbesondere in Ziffer 3 festgehalten sind.

Die Haftung für die Verletzung solcher vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände von Peak Personalservice GmbH zu erwarten war.

Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Peak Personalservice GmbH.

7. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von Peak Personalservice GmbH bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Kandidatenvorlagen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Darüber hinaus dürfen ehemalige Arbeitgeber der Kandidaten nur mit Zustimmung der Kandidaten kontaktiert werden.

8. Honorar und sonstige Leistungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an Peak Personalservice GmbH ein Honorar gemäß der getroffenen Vereinbarung zu entrichten. Der Honoraranspruch von Peak Personalservice GmbH entsteht und wird fällig - sofern nichts anderes vereinbart wurde - mit dem Abschluss des Anstellungsvertrags mit dem nachgewiesenen oder vermittelten Kandidaten oder der Kandidatin. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Anstellungsvertrags erst nach Beendigung dieses Vertrags, jedoch aufgrund der Tätigkeit von Peak Personalservice GmbH, zustande kommt. Das Honorar und alle sonstigen Leistungen von Peak Personalservice GmbH verstehen sich jeweils zuzüglich< der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ist eine Vereinbarung über die Höhe des Honorars nicht zustande gekommen, entspricht das Honorar 30 % des jährlichen Bruttogehalts des Kandidaten. Das jährliche Bruttogehalt entspricht 12 Monatsgehältern (inklusive aller zusätzlich vereinbarten Zahlungen).

Im Honorar sind sämtliche Personalkosten sowie die Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Mehrkosten durch Reisetätigkeiten oder sonstige Gebühren fallen nicht an.

Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der Kandidat/-in im Konzern oder einem Unternehmen aus dem Verbund des Auftraggebers, bzw. an dem der Auftraggeber beteiligt ist, eingestellt wird.

Vorkenntnisse über Kandidaten: Falls ein Bewerber dem Auftraggeber bereits bekannt ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, dies spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bewerbung schriftlich unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls wird die Bewerbung als über Peak Personalservice GmbH vermittelt betrachtet, wenn der Bewerber eingestellt wird. Dies gilt auch für Kandidaten, die dem Auftraggeber persönlich bekannt sind, jedoch im Suchprozess des Auftraggebers noch keine schriftliche Bewerbung eingereicht haben.

9. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass Peak Personalservice GmbH Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang anderen Interessenten übermittelt.

11. Schlussbestimmungen:
1. Stillschweigende, mündliche, schriftliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt für die Ausführung von Lücken dieses Vertrags.

ANSCHRIFT & KONTAKT

Glatzer Straße 30
58511 Lüdenscheid